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BGH, 03.03.1970 - VI ZR 127/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 198 Abs. 2; ZPO § 552; BGB § 823; BGB § 254; StVO § 8 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 8
Haftungsverteilung bei Kollision eines links ohne Anzeige der Fahrtrichtungsänderung abbiegenden Mopeds mit einem überholenden PKW - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zustellung - Empfangsbekenntnis - Referendar - Haftungsanteile - Mopedfahrer - Richtungsfahrbahn
Papierfundstellen
- VersR 1970, 466
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 03.03.1970 - VI ZR 127/68
Bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt genügt deshalb zum Nachweis der Zustellung nicht das von einem Referendar mit dem Zusatz "i.V." unterzeichnete Empfangsbekenntnis, wenn der Referendar weder zum Vertreter des Anwalts amtlich bestellt noch zur Ausstellung des Empfangsbekenntnisses besonders ermächtigt war (BGHZ 14, 342, 345). - BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 03.03.1970 - VI ZR 127/68
Die Zustellung war deshalb, weil ein wesentliches Erfordernis fehlte, unwirksam; die Revisionsfrist ist nicht in Lauf gesetzt worden (BGHZ 30, 299, 303; BGH, Beschluss vom 24. September 1968 - III ZB 26/68, VersR 1968, 1143), so dass sie am 2. Juli 1968, als die Revisionsschrift einging, noch nicht abgelaufen war. - BGH, 24.09.1968 - III ZB 26/68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 03.03.1970 - VI ZR 127/68
Die Zustellung war deshalb, weil ein wesentliches Erfordernis fehlte, unwirksam; die Revisionsfrist ist nicht in Lauf gesetzt worden (BGHZ 30, 299, 303; BGH, Beschluss vom 24. September 1968 - III ZB 26/68, VersR 1968, 1143), so dass sie am 2. Juli 1968, als die Revisionsschrift einging, noch nicht abgelaufen war.
- LAG Hamm, 11.03.2009 - 2 Sa 1429/08
Kündigung in der Insolvenz aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste; …
Die Verwertung einer Zeugenaussage aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundsbeweises bedarf nicht der Zustimmung des Gegners (vgl. BGH vom 19.12.1969, VI ZR 127/68 Versicherungsrecht 1970, 322, 323).